Neuregelungen zum Regelwerk

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Regelinformation

Das deutsche Regelbuch (44. Auflage)  ist erschienen. Die vorliegende Re­gelinformation gibt
einen Überblick über die Neuerungen ab der Saison 2009/2010 und ent­hält verbindliche Festlegungen und Erläuterungen des DVV sowie des VVSA zu ihrer Anwendung.  Die Änderungen treten am 1.7.2009 in Kraft.

1. (Spieler-) Wechsel
Der Wechselvorgang wurde verändert (Regel 15.10.3).

Grundidee:
  • Die Wechsel sollen „schnell“ ausgeführt werden, die bisherige lange Prozedur soll zur Steigerung der Attraktivität des Spiels verkürzt werden.
  • Dabei soll den Mannschaften geholfen werden und das Verfahren eher großzügig gehandhabt werden, insbesondere was das Sanktio­nieren betrifft.

Beschreibung:
  • Will eine Mannschaft einen Wechsel durchführen, kann der Trainer dies beantragen. Er muss dies aber nicht tun, sondern schickt ein­fach den/die Wechselspieler in die Wechselzone.
  • Wenn ein Trainer einen Wechsel per Handzeichen beantragt, reagie­ren weder Schreiber noch 2. Schiedsrichter darauf. Erst das Betreten der Wechselzone durch den/die Wechselspieler (ggf. mit Nummern­tafel) stellt den eigentlichen Antrag dar. Der 2. Schiedsrichter pfeift und bestätigt damit den Antrag.
 
In keinem Fall nimmt der Schreiber einen Wechselantrag entgegen.
  • Der weitere Ablauf ist wie bisher, mit dem Unterschied, dass der 2. Schiedsrichter sich nicht mehr zum Schnittpunkt von Seiten- und Angriffslinie begibt, sondern eine Position zwischen Pfosten und dem Schreiber bezieht. Er hat Blickkontakt zum Schreiber, der eine Hand hebt, wenn der Wechsel regelkonform ist. Nach Genehmigung des Wechsels durch den 2. Schiedsrichter vervollständigt der Schreiber seine Eintragungen im Spielberichtsbogen und hebt dann beide Hände.

Anmerkungen:
  • Dass der Trainer nur noch den/die Wechselspieler in die Wechselzone schickt (ohne Handzeichen), soll der „Standard“ werden. In speziel­len Fällen wie z.B. einer Verletzung soll der Trainer jedoch nach wie vor den Wechselantrag per Handzeichen stellen können, und die Schiedsrichter sollen dann selbstverständlich auf den Antrag des Trainers reagieren.
  • Der 1. Schiedsrichter macht wie bisher das Handzeichen für den Wechsel, der 2. Schiedsrichter nicht mehr.
  • Im Gegensatz zur bisherigen Regelung darf (und soll) der 2. Schiedsrichter jetzt Wechselanträge zurückweisen, wenn nicht die notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung erfüllt sind. Ent­steht dabei keine Verzögerung, so gibt es auch keine Sanktionen. Wenn allerdings eine Verzögerung  entsteht, so spricht der 1. Schiedsrichter eine Sanktion wegen Verzögerung aus. Die Zu­rückweisung geschieht auch hier durch den 2. Schiedsrichter.

Beispiele für Zurückweisungen:
  • Während oder unmittelbar nach dem Anpfiff des 1. Schiedsrichters erscheint ein Wechselspieler in der Wechselzone. Reaktion: Der 2. Schiedsrichter weist den Spieler zurück, der Spielzug wird nicht unterbrochen und es erfolgt keine Sanktion (obwohl streng genom­men ein unberechtigter Antrag vorliegt). Während gerade ein Wechsel durchgeführt wird oder auch unmit­telbar danach läuft ein zweiter Wechselspieler derselben Mannschaft in Richtung Wechselzone oder in die Wechselzone hinein. Reaktion: Dieser Spieler wird vom 2. Schiedsrichter zurückgewiesen. Es ent­steht keine wirkliche zusätzliche Verzögerung.
  • Der 2. Schiedsrichter hat einen Wechselantrag bestätigt. Danach stellt sich heraus, dass der Wechselspieler eine falsche Nummern­tafel hat. Reaktion: Der 2. Schiedsrichter weist den Wechselantrag zurück und der 1. Schiedsrichter spricht eine Sanktion wegen Verzö­gerung aus.

2. Netzberührung
Die Regel über die Berührung des Netzes durch einen Spieler wurde „ver­einfacht“ (Regel 11.4.4). Zusammengefasst gilt jetzt: Eine Netzberührung ist nur noch dann ein Fehler, wenn der Spieler
  • das obere Netzband innerhalb der Antennen oder den oberen (über das Netz hinausragenden) Teil der Antenne während seiner Spie­laktion berührt oder
  • sich oder seiner Mannschaft durch die Netzberührung während der Spielaktion einen Vorteil gegenüber dem Gegner verschafft oder den Gegner mit der Netzberührung bei dessen Spielaktion behindert.

Anmerkungen:
  • Das bisherige Prinzip, dass der 2. Schiedsrichter sämtliche Netz­fehler auf der „Blockseite“ pfeift, gilt nach wie vor, d.h. berührt der Block das weiße Band an der Netzoberkante, so pfeift dies der 2. Schiedsrichter.
  • Die Berührung des weißen Bandes an der Netzoberkante außerhalb der Antenne ist kein Fehler.
  • Beispiele für nicht erlaubte Vorteilnahme durch das Netz:
  • Absichtliches Herunterziehen des Netzes,
  • Benutzen des Netzes zum Spielen des Balles,
  • Spieler fasst „hinter das Netz“ in den gegnerischen Raum und spielt den Ball von dort unter Berührung des Netzes zurück.
  • Erlaubt dagegen ist z.B., dass der Zuspieler beim Stellen – „beliebig deutlich“ – das Netz unterhalb des weißen Bandes berührt.

3. Übertreten
In ähnlicher Weise wie die Netzberührung ist nunmehr auch die Übertritts­regel gefasst (Regel 11.3.2):
  • Der Kontakt mit dem gegnerischen Spielfeld ist mit jedem Körperteil außer den Füßen gestattet, vorausgesetzt, dass der Gegner dadurch an seiner Spielaktion nicht behindert wird. Übertreten mit den Füßen wird gehandhabt wie bisher.Eine Behinderung könnte z.B. gegeben sein, wenn der übertretende Spieler einen Gegner berührt oder einen nassen Fleck hinterlässt, der eine Verletzungsgefahr darstellt.

Weitere Regeländerungen, Festlegungen und Erläuterungen

Im Folgenden findet Ihr weitere Regeländerungen, die für den Spiel­verkehr im DVV / VVSA wirksam
werden:
  • Der Spielkapitän darf nur in Abwesenheit des Trainers Auszeiten und Wechsel beantragen (Regel  5.1.2.3).
  • Muss der Trainer seine Mannschaft aus irgendeinem Grund verlassen (auch aufgrund einer Sanktion), so darf auf Antrag des Spielkapitäns und mit Zustimmung des 1. Schiedsrichters der Co-Trainer die Auf­gaben des Trainers für die Dauer dessen Abwesenheit übernehmen (Regel  5.3.2).
  • Spielt eine Mannschaft mit einem Spielertrainer und befindet sich dieser auf dem Feld, so müssen Anträge auf Auszeiten oder Wechsel durch den Kapitän erfolgen, außer der Co-Trainer hat die Trainer­funktion übernommen.
  • Der 1. Schiedsrichter ist nun während das Spiel ebenfalls dafür zu­ständig, den ausgeführten Block eines Hinterspielers sowie den Blockversuch des Liberos zu pfeifen (Regel 23.2.3.2).
  • Der 2. Schiedsrichter ist während des Spiels dafür zuständig, zu­sätzlich zum ausgeführten Block eines Hinterspielers und dem Block­versuch des Liberos auch den fehlerhaften Angriff eines Hinter­spielers zu pfeifen (Regel 24.3.2.4).
  • Eine Mannschaft darf aus der Mannschaftsliste zwei (2) Spieler als Liberos benennen (Regel 19.1.1). Ein Libero ist der aktive Libero, der andere ist der Ersatz-Libero (Regel 19.1.3). Der Trainer darf den aktiven Libero ohne Angabe von Gründen durch den Ersatz-Libero ersetzen, aber nur einmal im Spiel. Bei Verletzung oder Krankheit des Ersatz-Liberos darf auch dieser (wie bisher bei nur einem Libero) durch einen anderen Spieler ersetzt werden (Regel 19.3.3).
  • Soll der spielende Libero durch den Ersatz-Libero ersetzt werden, so hat der Trainer dies dem 2. Schiedsrichter mitzuteilen. Der spielende Libero muss gegebenenfalls das Feld verlassen haben. Der 2. Schiedsrichter stellt sicher, dass der „Tausch“ vom Schreiber unter „Bemerkungen“ eingetragen wird.
  • Für den Eintrag des ersten unberechtigten Antrags einer Mannschaft ist auf dem neuen Spielberichtsbogen ein Ankreuzfeld im Sanktio­nenfeld vorgesehen.
  • Nur bei Weltmeisterschaften, World-Grand-Prix, Weltliga etc. darf eine Mannschaft aus 14 Spielern bestehen, davon maximal 12 re­guläre Spieler (Regel 4.1.1). Im Bereich des DVV / NVV wird diese Regel nicht umgesetzt.

Zu den Regeln 15.2.1 und 15.11.1.3:

  • Die Formulierung dieser (z.T. unveränderten) Regeln ist sehr un­glücklich und drückt nicht aus, was eigentlich gewollt ist: Anträge auf normale Spielunterbrechungen sind nur in Unterbrechungen (de­finiert in Regel 15) möglich (Ausnahme: Wechsel bei Verletzung).Beispiel:
  • Der Schiedsrichter pfeift einen Spielzug ab, weil ein Ball ins Spiel rollt. Die Zeit zwischen dem Abpfiff und dem erneuten Anpfiff ist keine Unterbrechung. In dieser Zeit sind keine Anträge auf Aus­zeiten oder Wechsel möglich.


Verbindliche Festlegungen für den Spielbetrieb des VVSA

Mit einer einzigen Ausnahme werden alle Änderungen  ab der Saison 2009/10 in allen Spielklassen übernommen.

Der „Neue“ Spielerwechsel findet nur Anwendung in Spielklassen mit neutral angesetzten
Schiedsrichtern.

Das sind folgende Bereiche:

  • Landesoberliga der Herren
  • Regionalligen
  • Bundesligen      




Peter Quenzel
Landesschiedsrichterwart